Entwürdigte Würde
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In unserer Gesellschaft werden wir immer älter, aber leider dabei nicht immer gesünder. Immer drängender stellt sich uns daher die Frage, wie wir mit der wachsenden Zahl schwerstkranker Menschen in unserer Mitte umgehen. Immer wieder wird dabei auch der assistierte Suizid bzw. die Sterbehilfe heiß diskutiert. Auch im deutschen Bundestag nahm man sich jüngst des Themas an. Die Debatten kreisen dabei regelmäßig um zwei der grundlegendsten ethischen Argumente: Menschenwürde und Freiheit. Doch was folgt eigentlich aus diesen großen Werten für die Sterbehilfe?
Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt wurde bereits im Jahr 2012 vom Deutschen Bundestag über ein neues Strafgesetz verhandelt. Der geplante § 217 StGB stellt die gewerbliche Suizidbeihilfe unter Strafe. Die Geschäftemacherei mit dem Suizid zu verbieten ist so richtig wie bedeutungslos. In Deutschland gibt es nämlich zurzeit faktisch keine gewerbliche Suizidbeihilfe. Viel interessanter ist daher, dass der Gesetzesentwurf die nicht gewerbliche organisierte Suizidbeihilfe duldet. Sollte diese Strafnorm Wirklichkeit werden, könnte sie also auf das allgemeine gesellschaftliche Verständnis des Suizids als „normalen Vorgang“ einen nicht zu unterschätzenden Einfluss haben. Doch ganz im Gegensatz zu der gesellschaftlichen Bedeutung dieser Norm wurde die erste Lesung zur Geisterstunde weit nach Mitternacht im Bundestag durchgeführt. Eine Debatte fand entsprechend nicht statt. Nur engagierten Lebensrechtlern ist es zu verdanken, dass das Gesetz nicht wie geplant binnen drei Monaten durch den Bundestag gepeitscht worden ist und mittlerweile auch unter Parlamentariern kritisch diskutiert wird.Es ist also an der Zeit, sich grundsätzlich über den Umgang mit dem Suizid in unserer Gesellschaft Gedanken zu machen. Und zwar nicht bei Nacht und Nebel, sondern bei hellem Tageslicht. Wollen wir tatsächlich – wie von unserer Bundesjustizministerin a. D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagen – dafür sorgen, dass Angebote zum „würdevollen Sterben“ durch Suizid bereitgehalten werden, oder müssen wir einen grundsätzlich anderen Umgang mit dem geäußerten Sterbewunsch finden? Ist nicht die Behauptung eines „frei verantworteten Suizids“ und das damit einhergehende Versprechen eines „würdevollen Todes“ vielmehr der Ausdruck einer kaltherzig gewordenen Gesellschaft? Möchten wir nicht vielleicht mit diesen feierlich klingenden Floskeln in Wahrheit unsere Hände in Unschuld an der Not unserer nächsten Mitmenschen waschen? Die damit aufgerissene Frage ist nicht einfach, sie stellt nach dem Philosophen Albert Camus sogar die einzige wirklich ernste philosophische Fragestellung dar. Ein Grund mehr, sich ihr bei Tageslicht zu nähern.
Was eigentlich bedeutet Menschenwürde?
Gebetsmühlenartig wird in der Diskussion um die Tötung gebrechlicher und alter Menschen ins Feld geführt, ein Leben in Würde sei unter bestimmten Umständen nicht möglich. Ein solches Leben sei dann nicht mehr lebenswert, weshalb es sich folglich direkt aus der Menschenwürde ergäbe, dass ein sogenanntes „selbstbestimmtes Ableben“ unterstützt werden müsste, um ein „würdevolles Sterben“ zu ermöglichen. Abgesehen davon, dass es gerade uns Deutschen nicht so besonders gut zu Gesicht steht, von einem „nicht mehr lebenswerten Leben“ zu sprechen, das doch nur eine sprachlich etwas aufgehübschte Form von „lebensunwertem Leben“ darstellt, stellt sich hier die Frage: Was ist eigentlich Menschenwürde und wie kann man sie verlieren?Der Begriff “Würde“, der von dem mittelhochdeutschen Wort “wirde“ abstammt, stellt ein Abstraktum zu “Wert“ dar. Es geht dabei nicht um einen Wert, der sich durch soziale Zuweisung bestimmen lässt, sondern um einen Wert an sich. Der Begriff Menschenwürde verweist wiederum auf eine Gattungsbezeichnung. Menschen – und nichts anderem – wird diese Würde zuerkannt (was freilich aber nicht ausschließt, dass es andere Formen von Würde – Tierwürde etwa – geben mag). Es handelt sich hier also um eine Form von Wert, der dem Menschen zukommt – einfach, weil er Mensch ist. Das bedeutet auch, dass jedes Lebewesen, dem Menschenwürde zuerkannt wird, als Mensch in der mensch-lichen Gemeinschaft akzeptiert wird. Mit Wesen ohne Menschenwürde pflegen wir denn auch anders umzugehen. Es ist insoweit nicht verwunderlich, dass bei allen Diskussionen um den Beginn und das Ende des menschlichen Lebens der Begriff der Menschenwürde seinen festen Platz hat. Wann ist der Mensch ein Mensch und wann ist er es vielleicht auch nicht mehr? Wann können wir dem Lebewesen, das möglicherweise einmal unser anerkannter Mitmensch sein wird, die menscheneigene Würde noch absprechen und es töten. Und wann sind Teile der menschlichen Existenz so sehr geschädigt, dass wir sie mit Fug und Recht aus dem Kreis der Menschenwürdeträger ausstoßen können? In der Vergangenheit haben Menschen hierfür merkwürdige Kriterien gefunden: Ethnische oder religiöse Zugehörigkeit, geistige oder körperliche Leistungsfähigkeit galten immer wieder als geeignete Menschenwürdekriterien. Mit angeblich wissenschaftlicher Sicherheit konnten beispielsweise im Dritten Reich medizinisch die Würdigen von den Unwürdigen geschieden werden – mit den bekannten Konsequenzen. Möglicherweise ist es an der Zeit, die grundsätzliche Irrtümlichkeit eines solchen Vorgehens einzusehen. Wir Menschen befinden uns, solange wir leben, in einem stetigen Werden und Vergehen. In diesem Kontinuum künstlich Grenzen zu markieren, kommt Willkür gleich.
Bei der Menschenwürde handelt es sich also um den Wert, der dem Menschen unabhängig von seinen sozialen oder persönlichen Eigenschaften zukommt. Einfach, weil er zur menschlichen Gattung dazugehört. Aber wenn das so ist, wieso sprechen wir dann ständig von Menschenwürdeverletzungen? Ist es dann nicht schon logisch völlig ausgeschlossen, dass diese Menschenwürde tatsächlich verletzt wird?
Das ist grundsätzlich richtig. Und tatsächlich würde auch kaum einer auf die Idee kommen, beispielsweise einem politischen Gefangenen, der menschenunwürdige Behandlung erfahren hat, nach vollzogener Demütigung die Menschenwürde abzusprechen. Nein. Die Umstände unseres Lebens können unsere Menschenwürde nicht beschädigen, mögen wir noch so viel Leid zu erfahren haben. Dies liegt im eigentlichen Fundament der Menschenwürde begründet. Denn das Fundament unserer Menschenwürde ist transzendenter Natur und damit schon prinzipiell unserem direkten Zugriff entzogen. Seinen ursprünglichen und unhintergehbaren Wert kann der Mensch sich nicht selber verleihen (sonst könnte er ihn sich ja auch wieder entziehen). Als Wert, der sich am bloßen Menschsein orientiert, kann er nur durch denjenigen festgelegt werden, der dieses schiere Sein begründet und begrenzt hat. Dem Menschen wird sein unabdingbarer Wert durch seinen Schöpfer verliehen und damit ist dieser Wert auch durch niemand anderen als durch diesen selbst entziehbar.
Also nochmals: Warum schützen wir die Menschenwürde so explizit? Warum etwas schützen, das offenkundig ohnehin unverletzlich ist?